Mischna
Die Mischna ist das erste Werk, das mündliche Überlieferung des Judentums, die sogenannte mündliche [Tora][1], niederschreibt. Sie wird auch als Gesetzeskodex verstanden und ist eine Sammlung religionsgesetzlicher Überlieferungen. Aufgeschrieben wurde sie wahrscheinlich im 3. Jahrhundert u.Z., hatte aber verschiedene Vorstufen und ist über einen längeren Zeitraum zusammengetragen worden. Als „Redakteur“ dieser Überlieferungen gilt Rabbi Jehuda HaNassi („der Fürst“). Die Mischna ist in sechs „Ordnungen“ unterteilt, die wiederum verschiedene Traktate (insgesamt gibt es 63 Traktate) enthalten. So geht es zum Beispiel in der 5. Ordnung mit dem Titel „Heiligtümer“ um Opferriten und Speisevorschriften, insgesamt sind dort elf Traktate enthalten. Nicht in die Mischna aufgenommener Traditionsstoff wurde in der Tossefta („Ergänzung“ oder „Hinzufügung“) schriftlich festgehalten. Eine der beiden (nahezu) vollständig erhaltenen Handschriften der Tossefta stammt aus der 1349 im Pogrom vernichteten jüdischen Gemeinde Erfurt. Sie wird heute in der Staatsbibliothek zu Berlin aufbewahrt.